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Firmenverkauf:  Asset vs. Share-Deal

Bei einem Firmenverkauf stellt sich die Frage, ob die Vermögensgegenstände (engl. Assets), also die einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens (Maschinen, immaterielle Vermögensgegenstände wie Namensrechte, Immobilien), verkauft werden sollen oder die Gesellschaft selbst, die als rechtliche Hülle die Wirtschaftsgüter in ihrer Bilanz hält und deren Eigentümer ist.

Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile der einen oder anderen Wahl beleuchtet.

Asset Deal

Bei einem Asset Deal werden die Assets, also die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens verkauft. Die rechtliche Hülle bleibt unberührt, lebt zunächst ohne Betrieb weiter und wird anschließend in der Regel liquidiert.

Diese Vorgehensweise bietet aus Sicht des Käufers den Vorteil, dass der Erwerber die für ihn interessanten Wirtschaftsgüter aus der Gesellschaft herauslösen kann. Warenlager und andere Bestandteile der Bilanz-Aktivseite, die Teil des zu übergebenden Betriebes sind, müssen über eine Stichtagsinventur erfasst und über aktuelle Lieferantenrechnungen bewertet werden.

§ 613a BGB regelt die Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang. Vereinfacht gesagt liegt ein solcher Übergang immer dann vor, wenn der erworbene Teil als eigenständige organisatorische Einheit gesehen werden kann und nicht nur vereinzelt Maschinen abgegeben, Arbeitskräfte abgeworben oder Aufträge weitergereicht werden. Gehen in diesem Sinne wesentliche Teile des Betriebes auf den Erwerber über, so muss dieser die arbeitsvertraglichen Pflichten übernehmen. Kündigungen auf Grund des Betriebsübergangs sind dann unwirksam.

Vor- und Nachteile der beiden vertraglichen Varianten bei einem Firmenverkauf

Asset DealShare Deal
VorteileVorteile
Möglichkeit zum selektiven Erwerb einzelner Vermögenswerte. Durch die Gesamtnachfolge bleibt nach außen die Kontinuität gewahrt. Alle Verträge bleiben intakt.
Verbindlichkeiten des Unternehmens müssen nicht mit übernommen werden.Firmen-Accounts im Online-Vertrieb können nahtlos weitergeführt werden (bei Kapitalgesellschaften).
Vermögensgegenstände / erworbene Wirtschaftsgüter können steuerlich abgeschrieben werden. Tritt eine Holding-Kapitalgesellschaft als Verkäufer auf, müssen nur 5% des Verkaufsgewinns versteuert werden.
Eingeschränkte Beurkundungspflicht.Einfache vertragliche Erfassung über einen Vertrag. Auflistung aller Inventurgegenstände unnötig.
NachteileNachteile
Übergang der Lieferanten und Kundenbeziehungen verläuft oftmals weniger glatt als beim Share Deal.In jedem Fall muss der Unternehmenskaufvertrag notariell beurkundet werden.
Verträge müssen einzeln auf den neuen Inhaber umgeschrieben werden.Sämtliche Vermögensgegenstände müssen erworbenen werden (auch strategisch irrelevante Assets).
Seller-Accounts im Online-Vertrieb können nicht ohne Weiteres übernommen werden.Keine steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für den Käufer.
Haftung für Betriebssteuern bleibt, Mitarbeiter müssen ebenso übernommen werden (bei Betriebsübergang).Rechtliche Risiken (Haftungsrisiken) gehen mit über.
Vor- und Nachteile Asset vs. Share Deal im Überblick

Share Deal

Für größere, komplexere Deals ist der Share Deal – trotz mancher Nachteile – der Königsweg. Ab einer gewissen Unternehmensgröße ist die Komplexität der bei einem Firmenverkauf in Form eines Asset Deals notwendigen Inventur und Auflistung aller zum Unternehmen gehörigen Artikel im Kaufvertrag kaum noch zu bewältigen. Die Bestände unterliegen im normalen Geschäftsbetrieb großen Schwankungen. Neue Maschinen werden angeschafft, Produkte abverkauft und Datenbanken um Neukunden erweitert.

Sind die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken des zu übernehmenden Unternehmens gut einschätzbar, so sprechen grundsätzlich allenfalls steuerliche Gründe gegen einen Share Deal. Alle anderen Aspekte der Unternehmensführung, wie beispielsweise die Marktansprache, die Pflege einer Unternehmensmarke und die langfristige Kundenbindung, sprechen eher für einen Share Deal.

Auch steuerliche Aspekte können in besonders gelagert Fällen für einen Share Deal sprechen, z.B. wenn Immobilien mit veräußert werden sollen und sonst Grunderwerbssteuer anfallen würde. Da es sich dann nicht mehr um einen reinen Immobilienkauf, sondern um einen Unternehmenskauf handelt, kann diese Steuer unter bestimmten Umständen entfallen.

Allerdings werden die Voraussetzungen dafür in Deutschland vom Gesetzgeber zunehmend restriktiver ausgestaltet. So dürfen beispielsweise nicht mehr als 90 % des Unternehmens verkauft werden, welches die Immobilie hält. Gekoppelt ist dies mit einer Haltefrist für den Veräußerer, die im Jahr 2021 von 5 auf 10 Jahre erhöht wurde.

Zusammenfassung

Bei einem Firmenverkauf in Form eines Asset Deals werden die Assets, also die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens, verkauft. Da ab einer gewissen Unternehmensgröße die Komplexität der bei einem Asset Deal notwendigen Inventur und Auflistung aller zum Unternehmen gehörigen Artikel im Kaufvertrag kaum noch zu bewältigen ist, findet der Share Deal Anwendung.

Bei diesem wird die Gesellschaft selbst, die als rechtliche Hülle die Wirtschaftsgüter in Ihrer Bilanz hält und Eigentümer derselben ist, veräußert. So bleiben alle bestehenden Verträge intakt und Firmen-Accounts können nahtlos weitergeführt werden.

Dr. Rainer Ammon
Dr. Rainer Ammon

Geschäftsführer Calandi GmbH

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